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   VGH Bayern, 10.02.2016 - 19 ZB 14.2708   

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https://dejure.org/2016,3997
VGH Bayern, 10.02.2016 - 19 ZB 14.2708 (https://dejure.org/2016,3997)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.02.2016 - 19 ZB 14.2708 (https://dejure.org/2016,3997)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 19 ZB 14.2708 (https://dejure.org/2016,3997)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Reisedokuments für subsidiär Schutzberechtigte; Reiseausweis für anerkannte Flüchtlinge

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 4 Abs. 1 Nr. 1, 6, § 5 Abs. 1 AufenthV, Art. 25 Abs. 2 RL 2011/95/EU
    Ausländerrecht: Reiseausweis für subsidiär Schutzberechtigte | Reiseausweis für subsidiär Schutzberechtigte; Keine konkrete Reiseabsicht erforderlich ; Vereinheitlichung der Rechtsstellung von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten

  • rewis.io

    Reiseausweis für subsidiär Schutzberechtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pass; Reisedokument; Flüchtlinge; Reiseausweis; subsidiär Schutzberechtigte; Reiseabsicht; Aufenthaltserlaubnis; subsidiärer Schutzstatus

  • rechtsportal.de

    Erteilung eines Reisedokuments für subsidiär Schutzberechtigte; Reiseausweis für anerkannte Flüchtlinge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 4 Abs. 1 Nr. 1, 6, § 5 Abs. 1 AufenthV, Art. 25 Abs. 2 RL 2011/95/EU
    Ausländerrecht: Reiseausweis für subsidiär Schutzberechtigte | Reiseausweis für subsidiär Schutzberechtigte; Keine konkrete Reiseabsicht erforderlich ; Vereinheitlichung der Rechtsstellung von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1501
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 10.06.2014 - 10 ZB 12.2393

    Reiseausweis für Ausländer; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; ernstliche

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2016 - 19 ZB 14.2708
    Sie beruft sich zur Begründung auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Juni 2014 (Az. 10 ZB 12.2393), in dem dieser einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Klage auf Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer abweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 9. Oktober 2012 abgelehnt hat.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Juni 2014 (Az. 10 ZB 12.2393) ist ebenfalls als Beleg ungeeignet, weil in ihm lediglich die Unmaßgeblichkeit des Zulassungsvorbringens zu Art. 25 Abs. 2 RL 2011/95/EU für den geltend gemachten Zulassungsgrund dargelegt wird (BayVGH, B. v. 10.6.2014 - 10 ZB 12.2393 - juris Rn. 11).

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2016 - 19 ZB 14.2708
    Ernstliche Zweifel sind unter anderem anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B. v. 26.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VG Augsburg, 09.10.2012 - Au 1 K 12.903

    Reiseausweis für Ausländer; Unzumutbarkeit der Passbeschaffung (bejaht); nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2016 - 19 ZB 14.2708
    a) Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 9. Oktober 2012 stützt die Rechtsauffassung der Beklagten nicht, weil es für die Auslegung von § 5 Abs. 1 AufenthV noch an Art. 25 Abs. 2 der Vorgängerrichtlinie RL 2004/83/EG anknüpft und Art. 25 Abs. 2 RL 2011/95/EU für noch nicht entscheidungserheblich befindet (VG Au, U. v. 9.10.2012 - Au 1 K 12.903 - juris Rn. 22).
  • VG Köln, 04.12.2019 - 5 K 7317/18

    Unzumutbarkeit, subsidiär Schutzberechtigter, Syrer, Wehrdienstverweigerer,

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 19 ZB 14.2708 -, juris Rn. 3 ff.; VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 26. Januar 2015 - W 7 K 14.1220 -, juris Rn. 28 - 30.
  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 10 C 16.776

    Erfolglose Klage auf Ausstellung eines Reiseausweises

    Aus der angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 19. November 2014, bestätigt durch den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Februar 2016 (19 ZB 14.2708), können sie daher nichts zu ihren Gunsten herleiten.
  • VG Hannover, 20.05.2020 - 12 A 2452/19

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Aufbausteuer; Diasporasteuer; Eritrea;

    Dies ergibt sich schließlich auch aus der allgemeinen Zielsetzung der Neufassung der Qualifikationsrichtlinie (vgl. deren Erwägungsgrund Nr. 39), wonach insbesondere Personen, denen subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, dieselben Rechte und Leistungen zu denselben Bedingungen gewährt werden sollen wie Flüchtlingen (vgl. zum Vorstehenden VGH BW, Beschl. v. 16.01.2020 - 11 S 3282/19 -, juris Rn. 12; Bay. VGH, Beschl. v. 10.02.2016 - 19 ZB 14.2708 -, juris Rn. 3-7; VG Köln, Urt. v. 04.12.2019 - 5 K 7317/18 -, juris Rn. 82 ff.; VG Würzburg, Gerichtsbesch.
  • VGH Bayern, 17.10.2018 - 19 ZB 15.428

    Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer bei subsidiärem Schutzstatus

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 10. Februar 2016 (Az.: 19 ZB 14.2708) eine dahingehende Aussage zur generellen Unzumutbarkeit der Erlangung von Nationalpässen für subsidiär Schutzberechtigte nicht getroffen, vielmehr sich maßgeblich mit der (verneinten) Frage befasst, ob für die Ausstellung eines Reiseausweises ein konkreter Reiseanlass zu fordern sei, während die Beteiligten im dortigen Verfahren übereinstimmend von der Unzumutbarkeit der Erlangung von Nationalpässen ausgingen.
  • VG Hannover, 20.05.2020 - 12 A 5005/18

    Reiseausweis für eritreischen Staatsangehörigen; Zumutbarkeit der Beantragung

    Dies ergibt sich schließlich auch aus der allgemeinen Zielsetzung der Neufassung der Qualifikationsrichtlinie (vgl. deren Erwägungsgrund Nr. 39), wonach insbesondere Personen, denen subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, dieselben Rechte und Leistungen zu denselben Bedingungen gewährt werden sollen wie Flüchtlingen (vgl. zum Vorstehenden VGH BW, Beschl. v. 16.01.2020 - 11 S 3282/19 -, juris Rn. 12; Bay. VGH, Beschl. v. 10.02.2016 - 19 ZB 14.2708 -, juris Rn. 3-7; VG Köln, Urt. v. 04.12.2019 - 5 K 7317/18 -, juris Rn. 82 ff.; VG Würzburg, Gerichtsbesch.
  • VGH Bayern, 25.11.2021 - 19 B 21.1789

    Reiseausweis für eritreischen Staatsangehörigen

    Denn diesem Umstand könne dadurch Rechnung getragen werden, dass gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 AufenthV der Reiseausweis mit dem Hinweis ausgestellt werde, dass die Personendaten auf den eigenen Angaben des Ausländers beruhten (Hinweis auf BayVGH, B.v. 10.2.2016 - 19 ZB 14.2708 - juris Rn. 8).

    Eine Unzumutbarkeit der Erlangung eines Nationalpasses folgt auch nicht aus § 4 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 AufenthV, wonach Passersatzpapiere mit dem einschränkenden Nachweis ausgestellt werden können, dass die Personendaten auf den eigenen Angaben des Antragstellers beruhen (vgl. dazu BayVGH B.v. 10.2.2016 - 19 ZB 14.2708 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 10 C 16.773

    Erfolglose Klage auf Ausstellung eines Reiseausweises

    Aus der angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 19. November 2014, bestätigt durch den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Februar 2016 (19 ZB 14.2708), kann der Kläger daher nichts zu seinen Gunsten herleiten.
  • VG Karlsruhe, 20.10.2021 - 4 K 4266/20

    Eritreer; subsidiäre Schutzberechtigung; Zumutbarkeit der Beschaffung eines

    Aus dem Wegfall dieses Zusatzes in der heutigen Fassung des Art. 25 Abs. 2 der Qualifikationsrichtlinie lässt sich schließen, dass für die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer kein konkreter Reiseanlass zu fordern ist (vgl. dazu Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.02.2016 - 19 ZB 14.2708 -, juris Rn. 7).

    Vor diesem Hintergrund lässt sich feststellen, dass eine Angleichung und Vereinheitlichung der Rechte von Flüchtlingen einerseits und subsidiär Schutzberechtigten andererseits durch die Qualifikationsrichtlinie grundsätzlich beabsichtigt ist und demzufolge die Rechte von Personen mit subsidiärem Schutzstatus nur noch insoweit eingeschränkt werden sollen, wie dies notwendig und sachlich gerechtfertigt ist (vgl. dazu auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.02.2016 - 19 ZB 14.2708 -, juris Rn. 7).

  • VG Würzburg, 01.07.2019 - W 7 K 18.1021

    Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer

    Nach Auffassung der Kammer, bestätigt durch die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 10.2.2016 - 19 ZB 14.2708 - juris, Rn. 5 ff), ist damit bezweckt, subsidiär Schutzberechtigten ebenso wie anerkannten Flüchtlingen Reisedokumente auch ohne Vorliegen einer konkreten aktuellen Notwendigkeit in der Regel auszustellen.

    Denn diesem Umstand kann dadurch Rechnung getragen werden, dass gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 AufenthV der Reiseausweis mit dem Hinweis ausgestellt wird, dass die Personendaten auf den eigenen Angaben des Ausländers beruhen (vgl. auch BayVGH, B.v. 10.2.2016 - 19 ZB 14.2708 - juris, Rn. 8).

  • VG Aachen, 10.06.2020 - 4 K 2580/18

    Eritrea; Reiseausweis; Nationaldienst

    Art. 25 Qualifikationsrichtlinie gebietet die Ausstellung von Reiseausweisen, vgl. VG Köln, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 5 K 7317/18 - juris, Rn. 81 ff.; VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 26. Januar 2015 - W 7 K 14.1220 - juris, Rn. 28; in diesem Sinne auch: VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 11 S 3282/19 - juris, Rn. 12; VGH München, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 19 ZB 14.2708 - juris, Rn. 7.
  • VG Aachen, 18.06.2021 - 5 K 784/21

    Neue Sachlage; Neue Rechtslage; Neue Elemente oder Erkenntnisse; Ableitungskette;

  • VG Köln, 07.06.2021 - 5 K 2326/19
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